Allgemeine Informationen
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten.
Wir impfen Sie zu den regulären Sprechzeiten der Praxis, die gängigen Impfstoffe (z. B. FSME, Pneumokokken oder Kombiimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Keuchhusten) haben wir vorrätig, für einige andere Impfstoffe (z. B. Masern oder Hepatitis A und B) ist die Ausstellung eines Kassen- oder Privatrezeptes nötig.
Beachten Sie außerdem, dass Sie zum Zeitpunkt der Impfung völlig gesund sind und bringen Sie dazu immer Ihren Impfausweis zur Überprüfung und Eintragung der Impfung mit.
Jährliche Auffrisch-Impfung Covid und Influenza
Wenn Sie eine Impfung gegen Corona oder Influenza wünschen, müssen Sie sich vorab in der Praxis in die Anmeldeliste aufnehmen lassen, wir werden Sie dann wegen eines Termins kontaktieren.
Das RKI empfiehlt die jährliche Corona-Auffrisch-Impfung im Herbst folgenden Personen:
- Menschen ab 60 Jahren
- Personen mit Immundefizienz oder bestimmten Grundkrankheiten
- Personen mit erhöhter Gefährdung für einen schweren COVID-19 Verlauf infolge einer chronischen Erkrankung
- Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen
- Medizinischem und pflegerischem Personal
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des RKI.
FSME Impfung
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine entzündliche Erkrankung des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks, die durch das FSME-Virus ausgelöst wird. Das Virus wird durch Zeckenstiche übertragen. Etwa 30 % aller Infektionen mit FSME-Viren sind mit grippeähnlichen Symptomen, gelegentlich auch Magen- und Darmbeschwerden verbunden, die etwa ein bis zwei Wochen nach dem Zeckenstich auftreten. Bei ca. 10 % der Infizierten befallen die Viren das Zentralnervensystem: Es kommt zur Hirnhaut-, Gehirn- oder Rückenmarksentzündung mit schwerwiegenden Folgen.
Man kann sich gegen Zeckenstiche durch das Tragen körperbedeckender Kleidung sowie mit Insektenschutzmitteln schützen. Nach dem Aufenthalt in Wäldern oder Wiesen sollten Körper und Kleider nach Zecken abgesucht werden. Wichtig ist dabei die fachgerechte Entfernung der Zecken mit Kopf, d. h. mit Pinzette oder Zeckenkarte, ohne Öl und ohne die Zecke zu quetschen. Sollten Sie bei sich eine Zecke bemerken, können Sie zur vollständigen Entfernung gerne in unsere Praxis kommen.
Gegen FSME ist jedoch die Impfung die einzig zuverlässige wirksame Schutzmaßnahme!
Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten, und dazu gehört auch der Landkreis Traunstein, sollten sich unbedingt impfen lassen. Der Impfstoff ist für Kinder und Erwachsene verfügbar, bevorzugter Impftermin ist die kalte Jahreszeit, damit bis zum Beginn der nächsten "Zeckensaison" ein wirksamer Impfschutz aufgebaut wird.
Der Grundschutz besteht aus drei Impfungen und muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden!
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Grundimmunisierung |
1. Impfung |
2. Impfung |
3. Impfung |
Auffrischimpfung 16 - 49 Jahre |
Auffrischimpfung ab 50 Jahre |
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FSME |
beliebiger Zeitpunkt |
1 - 3 Monate nach der ersten Impfung |
9 - 12 Monate nach der zweiten Impfung |
alle 5 Jahre |
alle 3 Jahre |
Impfpflicht gegen Masern
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern.
Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte (Kita) oder Schule nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern, die nach 1970 geboren sind, müssen dann geimpft sein oder ihre Immunität nachgewiesen haben.
Ohne ausreichenden Masernschutz dürfen Kinder nicht in Kitas aufgenommen werden und Personal nicht in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 eine Kita oder Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in entsprechenden Einrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2021.
Wir impfen Sie zu den regulären Sprechzeiten der Praxis, bitte holen Sie sich vor der Impfung ein Rezept für den Impfstoff bei uns ab und besorgen sich diesen in der Apotheke, da wir den Impfstoff nicht lagernd haben.
Für Erwachsene ohne ausreichenden Impfschutz gegen Masern wird eine einmalige Impfung empfohlen.
Kinder müssen zweimal geimpft werden, empfohlen wird eine Kombination mit Mumps und Röteln. Die 1. Impfung erfolgt
mit 11 - 14 Monaten, die 2. Impfung mit 15 - 23 Monaten.
Beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Impfung gesund sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch Instituts hier finden Sie auch einen aktuellen Impfkalender.
Impfung gegen Gürtelrose
Gürtelrose (Herpes zoster) wird wie Windpocken (Varizellen) durch Varizella-Zoster-Viren verursacht. Die meisten Erwachsenen ab 50 Jahren haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht, dabei nisten sich Viren im Körper in den Nervenzellen ein. Wenn das Immunsystem - beispielsweise im Alter - schwächer wird, können die Viren wieder aktiv werden und einen schmerzhaften Ausschlag, die Gürtelrose, und länger anhaltende Nervenschmerzen hervorrufen.
Die Impfung gegen Gürtelrose wird empfohlen für alle Personen ab 60 Jahre. Eine Impf-Empfehlung gilt auch für Personen ab 50 Jahren mit chronischen Erkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus, rheumatoide Arthritis oder chronische Lungenerkrankung oder deren Immunsystem durch Krankheit geschwächt ist.
Der Impfung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von 2 Monaten, dazu kommen Sie bitte während unserer Sprechzeiten in die Praxis. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Impfung gesund sind und keinen Infekt haben.
Leider besteht immer wieder eine begrenzte Verfügbarkeit des Impfstoffs, deshalb raten wir Ihnen, sich vor der Impfung bei uns zu informieren, ob der Impfstoff vorrätig ist.
Impfung gegen Pneumokokken
Pneumokokken besiedeln den Nasen-Rachen-Raum, überwiegend ohne dabei Symptome zu verursachen. Sie können allerdings bei Ausbreitung schwerwiegende Atemwegserkrankungen wie z. B. Lungenentzündungen verursachen. Besonders gefährdet sind Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, Menschen ab 60 Jahren und Personen, die an chronischen Krankheiten der Lunge oder des Herzens, Diabetes mellitus, Immundefizienz oder an bestimmten neurologischen Krankheiten leiden. Die STIKO empfiehlt deshalb eine Impfung für Säuglinge ab 2 Monaten, Menschen ab 60 Jahren und Patienten mit einer der o.g. Indikationen.
Säuglinge:
- Säuglinge erhalten drei Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten
- Eltern von Säuglingen vereinbaren bitte einen Termin zum Beratungsgespräch bei Frau Andrea Hohenleitner.
Personen ab 60 Jahren und chronische Kranke:
- Einmalige Impfung
- Zur Impfung kommen Sie bitte während unserer Sprechzeiten ohne Termin in die Praxis, bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Impfung gesund sind und in den vergangenen zwei Wochen keine andere Impfung erhalten haben.
Leider besteht immer wieder eine begrenzte Verfügbarkeit des Impfstoffs, deshalb raten wir Ihnen, sich vor der Impfung bei uns zu informieren, ob der Impfstoff vorrätig ist.
